Hintergrund

Flusshochwasser und Starkregen führen zu massiven Schäden durch Überschwemmungen und Sturzfluten.

Überschwemmungen mit schadhaften Auswirkungen, sowohl für Mensch und Tier als auch insbesondere für bebaute und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind nicht nur die Folge von Flusshochwassern, sondern auch von Starkregenereignissen und Überschwemmungen kleinerer Gewässer und Sturzfluten in Tiefenlinien des Geländes. Während Flusshochwasser durch eine zeitlich konstante Beregnung eines Flusseinzugsgebietes entstehen und die dadurch steigenden Pegelstände beobachtet und daraus Entwicklungsvorhersagen abgeleitet werden können, führen die meist lokal eingegrenzten und mit örtlich stark unterschiedlichen Niederschlagsmengen stattfindenden Starkregenereignisse innerhalb weniger Minuten zu hohem Wasserabfluss. Hier ist eine Vorhersage des Ablaufs und der Auswirkungen aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich, oftmals reicht die Zeit nicht einmal für das Ausführen spontaner Vorbereitungsmaßnahmen. Zusätzlich kommt durch Starkregen das öffentliche Kanalnetz an seine Belastungsgrenze und es kommt in der Folge zu Überstau auf die Straßen und zu Rückstau in nicht gesicherte Wohngebäude.

Stärkung des kommunalen Starkregenrisikomanagements

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes unterstützt die Gemeinden bei der Aufstellung von ortsbezogenen Starkregenvorsorgekonzepten. Diese beinhalten folgende Bestandteile:

  • Erstellung von Starkregengefahren- und -Risikokarten zur Bewusstseinsbildung von Kommunen und Bevölkerung sowie als Ergänzung bereits bestehender Hochwassergefahren- und -Risikokarten
  • Ableitung von Maßnahmenoptionen zur Verbesserung der Situation
  • Durchführung einer internen und externen Risikokommunikation durch aktive Beteiligung aller Akteure und intensiver Einbindung der Bürgerinnen und Bürger

 

Starkregen- und Hochwasservorsorge: Gemeinschaftsaufgabe

Neben den potenziell sehr massiven Schäden eint die beiden Ereignisse die Tatsache, dass sie grundsätzlich nicht verhindert werden können und ein vollständiger Schutz nicht möglich ist. Bis zu einem gewissen Grad kann jedoch durch angepasste Vorsorgemaßnahmen und eine angemessene Vorbereitung sowie durch richtiges Handeln im Vorfeld und im Ereignisfall das Schadensausmaß deutlich reduziert werden. Dazu ist eine auf den örtlichen Kontext zugeschnittene Hochwasser- und Starkregenvorsorge erforderlich. Zuständig dafür sind neben den öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen auch die betroffene Bevölkerung. Dies legt auch § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes fest, der besagt, dass in Deutschland

»jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.«

Demzufolge ist Hochwasser eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Kommunen und Betroffenen.

Bürgerbeteiligung und Risikokommunikation als zentraler Aspekt

Mit dem Instrument der ortsbezogenen Vorsorgekonzepte werden die zuständigen Stellen und behördlichen Verantwortlichen sowie die Betroffenen und in ihrem Rahmen privat Verantwortlichen in die Erarbeitung von Maßnahmen aktiv eingebunden. Federführend ist die jeweilige Gemeinde oder Träger öffentlicher Belange (etwa Abwasserwerk, Technische Werke), welche als Auftraggeber von einem Planungs- bzw. Ingenieurbüro mit fachlichem Hintergrund unterstützt werden.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements (FRL-HWS) vom 01.05.2019 fördert das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes die Kosten für die Aufstellung der Vorsorgekonzepte sowie für die Erstellung der Gefahrenkarten mit 90 Prozent.

Weitere Informationen auf den Webseiten des Ministeriums unter diesem Link.

Fördergeber

Begleitung