Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Saarland

Einen wesentlichen Bestandteil des Hochwasserschutzes im Saarland bildet die förmliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Durch die Festsetzung sollen insbesondere die im direkten Umfeld von Risikogewässern vom Überflutungsbereich betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Besitztümer vor nachteiligen oder gar schädlichen Einwirkungen durch Hochwasser gesetzlich geschützt werden.

Die Inhalte dieser Seite informieren die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Festsetzungsverfahren und dienen auch als allgemeine Informationsquelle zu der Ermittlung, der Festsetzung und den rechtlichen Bestimmungen in Überschwemmungsgebieten.

Das Saarland führt die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete in den Bereichen mit einem signifikanten Hochwasserrisiko in insgesamt 6 Verfahren nach § 79 Abs. 2 Saarländisches Wassergesetz durch:

  • Block 1 Blies
  • Block 2 Nebengewässer der Blies und Nahe mit Nebengewässern
  • Block 3 Nebengewässer der  Saar Ⅰ
  • Block 4 Nebengewässer der Saar Ⅱ
  • Block 5 Prims und Nebengewässer
  • Block 6 Saar/ Mosel

(Quelle: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes)