Die Inhalte dieser Seite informieren die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die aktuellen Festsetzungsverfahren und dienen auch als allgemeine Informationsquelle zu der Ermittlung, der Festsetzung und den rechtlichen Bestimmungen in Überschwemmungsgebieten.
Das Saarland führt die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete in den Bereichen mit einem signifikanten Hochwasserrisiko in insgesamt 6 Verfahren nach § 79 Abs. 2 Saarländisches Wassergesetz durch:
- Block 1 Blies
- Block 2 Nebengewässer der Blies und Nahe mit Nebengewässern
- Block 3 Nebengewässer der Saar Ⅰ
- Block 4 Nebengewässer der Saar Ⅱ
- Block 5 Prims und Nebengewässer
- Block 6 Saar/ Mosel
(Quelle: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes)